In der Zeit vom 1. bis 3. September 1998 wurden die Verhandlungen zum Abschluss eines neuen österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens in Berlin fortgesetzt. Dabei konnte ein Entwurf ausgearbeitet werden, der hinsichtlich seiner wesentlichen Grundzüge nachstehend erörtert wird. Lediglich drei, allerdings zum Teil wesentliche Problembereiche konnten auf Delegationsebene nicht abschließend behandelt werden. Dabei handelt es sich um die von deutscher Seite als unabdingbar monierte„Aktivitätsklausel“bei der steuerlichen Behandlung österreichischer Betriebstättengewinne und Gewinnausschüttungen (Umstieg auf Steueranrechnung bei Nichterfüllung der Aktivitätsklausel), die Berücksichtigung vonBetriebstättenverlustendeutscher Betriebstätten in Österreich sowie die Frage der Übertragung derSchiedsverfahrenskompetenzan den EuGH.
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