Stiftungsrecht

Entwurf eines Privatrechtsstiftungsgesetzes Abgabenrechtlicher Teil

Werner Wiesner

1.1. Mit dem Begutachtungsentwurf eines Privatrechtsstiftungsgesetzes soll eine zivilrechtliche Lücke geschlossen werden, die aus verschiedenen Gründen schmerzlich ist:

Das österreichische Erbrecht ist tendenziell vermögenserhaltungsfeindlich.Das bestehende Stiftungsrecht läßt nur gemeinnützige und mildtätige Stiftungen, nicht hingegen eigennützige (insb Familienstiftungen) zu.Österreichisches Vermögen wurde in der Vergangenheit mangels geeigneter Rechtsträger in das Ausland verlagert.

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Artikel-Nr.
RdW 1993, 30

01.01.1993
Heft 1/1993
Autor/in
Werner Wiesner

Hon.-Prof. MR Dr. Werner Wiesner leitete die Abteilung für Einkommen- und Körperschaftsteuer im Bundesministerium für Finanzen; Honorarprofessor an der Wirtschaftsuniversität, lehrt Umgründungssteuerrecht.