1.1. Mit dem Begutachtungsentwurf eines Privatrechtsstiftungsgesetzes soll eine zivilrechtliche Lücke geschlossen werden, die aus verschiedenen Gründen schmerzlich ist:
Das österreichische Erbrecht ist tendenziell vermögenserhaltungsfeindlich.Das bestehende Stiftungsrecht läßt nur gemeinnützige und mildtätige Stiftungen, nicht hingegen eigennützige (insb Familienstiftungen) zu.Österreichisches Vermögen wurde in der Vergangenheit mangels geeigneter Rechtsträger in das Ausland verlagert.Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
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