Steuerrecht / Blick nach Deutschland

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der AO und des EGAO betreffend rückwirkende Anpassung des Zinssatzes der Vollverzinsung ab 2019 (2. AOÄndG)

Udo Eversloh

Das dBMF hat den Referentenentwurf eines "Zweiten Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung" am 22. 2. 2022 veröffentlicht. Darin soll die Vollverzinsung zeitnah und rückwirkend ab 2019 an die vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Beschluss vom 8. 7. 2021, 1 BvR 2237/14 und 1 BvR 2422/17 (siehe dazu RdW 12/2021, 893), geäußerten Vorgaben angepasst werden. Im Folgenden werden die Grundzüge des Referentenentwurfs vorgestellt.

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Artikel-Nr.
RdW 2022/227

15.04.2022
Heft 4/2022
Autor/in
Udo Eversloh

Udo Eversloh, Rechtsanwalt i.R. und Fachpublizist in Köln war jahrelang Ressortleiter Steuerrecht der deutschen Fachzeitschrift Betriebs-Berater. Er ist Autor etlicher Fachbeiträge und Kommentierungen zum Steuer- und Gesellschaftsrecht sowie zum Recht der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und tritt auch als Referent bei Seminaren für Angehörige der steuerberatenden Berufe auf.