Das dBMF hat den Referentenentwurf eines "Zweiten Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung" am 22. 2. 2022 veröffentlicht. Darin soll die Vollverzinsung zeitnah und rückwirkend ab 2019 an die vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Beschluss vom 8. 7. 2021, 1 BvR 2237/14 und 1 BvR 2422/17 (siehe dazu RdW 12/2021, 893), geäußerten Vorgaben angepasst werden. Im Folgenden werden die Grundzüge des Referentenentwurfs vorgestellt.
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