Obgleich der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024) weder das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen habe noch im BGBl verkündet worden sei, lege das BFM nach. Es habe am 10. 7. 2024 den Referentenentwurf mit dem Titel "Entwurf eines zweiten Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024 II) vorgelegt. Die Einleitung beginne mit der Feststellung, dass D ein Steuerrecht benötige, das Bürgerinnen und Bürger nicht über Gebühr belaste. Ferner erkenne es erstmals an, dass nicht nur die Sozialausgaben, "sondern auch deren staatliche Finanzierung angemessen an die Preisentwicklung angepasst" werden müssten. Auch müsse die Steuerfreistellung des Existenzminimums aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben sichergestellt werden.
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