Steuerrecht / Blick nach Deutschland

Entwurf eines zweiten Jahressteuergesetzes 2024

Michael Stahlschmidt

Obgleich der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) weder das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen hat noch im BGBl verkündet wurde, legt das Bundesfinanzministerium nach. Es hat am 10. 7. 2024 den Referentenentwurf mit dem Titel "Entwurf eines zweiten Jahressteuergesetzes 2024 (2. Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024 II) vorgelegt. Die Einleitung beginnt mit der Feststellung, dass Deutschland ein Steuerrecht benötige, das Bürgerinnen und Bürger nicht über Gebühr belaste. Ferner erkennt es erstmals an, dass nicht nur die Sozialausgaben, "sondern auch deren staatliche Finanzierung angemessen an die Preisentwicklung angepasst" werden müssten. Auch müsse die Steuerfreistellung des Existenzminimums aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben sichergestellt werden.

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Artikel-Nr.
RdW 2024/439

14.08.2024
Heft 8/2024
Autor/in
Michael Stahlschmidt

Prof. Dr. iur. Michael Stahlschmidt M.R.F., LL.M., MBA., LL.M., Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Fachanwalt für Medizinrecht ist freiberuflich tätig und Ressortleiter Steuerrecht der deutschen Fachzeitschrift Betriebs-Berater. Er lehrt an der FHDW Paderborn Steuer- und Wirtschaftsrecht sowie Controlling und Compliance. Die Schwerpunkte seiner Veröffentlichungen liegen im Verfahrensrecht national und international, Steuerstrafrecht und Insolvenzrecht.