Obgleich der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) weder das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen hat noch im BGBl verkündet wurde, legt das Bundesfinanzministerium nach. Es hat am 10. 7. 2024 den Referentenentwurf mit dem Titel "Entwurf eines zweiten Jahressteuergesetzes 2024 (2. Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024 II) vorgelegt. Die Einleitung beginnt mit der Feststellung, dass Deutschland ein Steuerrecht benötige, das Bürgerinnen und Bürger nicht über Gebühr belaste. Ferner erkennt es erstmals an, dass nicht nur die Sozialausgaben, "sondern auch deren staatliche Finanzierung angemessen an die Preisentwicklung angepasst" werden müssten. Auch müsse die Steuerfreistellung des Existenzminimums aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben sichergestellt werden.
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