(Baritsch/Hofmann-Credner, Ges 2008/8, S. 323)
Der Entwurf für ein Finanzvollstreckungsgesetz erfolgt in Umsetzung des Rahmenbeschlusses über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen im Bereich der verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren (2005/214/JI des Rates vom 24. 2. 2005; Abl L Nr 76 vom 22. 3. 2005). Im Beitrag wird ein Überblick über die geplanten Neuerungen gegeben.
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