Wirtschaftsrecht

Erbrechtliche Gestaltung und steuerlicher Verlustabzug

Christian Nowotny

Im Anschluß an das „Mantelkauf“-Erk des VwGH vertritt nunmehr die Finanzverwaltung die Ansicht, daß das Recht, Verluste als Sonderausgabe abzuziehen (§ 18 Z 4 EStG) auch auf die Erben übergeht (Erl 27. 5. 1987 AÖF 1987/183). Da der Verlustabzug nicht auf eine bestimmte Einkunftsquelle eingeschränkt ist, hängt der Übergang auch nicht von der Fortführung des Unternehmens durch die Erben ab. Daraus ergeben sich wichtige erbrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten.

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Artikel-Nr.
RdW 1988, 34

01.02.1988
Heft 2a/1988
Autor/in
Christian Nowotny

em. o. Univ.-Prof. Dr. Christian Nowotny ist Professor am Institut für Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien; Mitglied des Fachsenats für Handelsrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder und Mitglied des Prüfungsausschusses der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.