Arbeitsrecht

Erbringung von Arbeitsleistungen durch infizierte Arbeitnehmer

Dr. Andreas Gerhartl

Die derzeitige Rechtslage lässt unter bestimmten Voraussetzungen auch die Erbringung von Arbeitsleistungen durch Arbeitnehmer, die mit COVID-19 infiziert sind, zu. Im Einzelnen wirft diese Möglichkeit aber eine Vielzahl von Fragen auf, etwa, wie weit die Verpflichtung des Arbeitgebers reicht, das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Zulassung zur Arbeit zu überprüfen, oder ob Arbeitskollegen bei Beschäftigung eines infizierten Arbeitnehmers berechtigt sind, ihrerseits die Erbringung von Arbeitsleistungen zu verweigern.

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Artikel-Nr.
RdW 2022/342

17.06.2022
Heft 6/2022
Autor/in
Andreas Gerhartl

Dr. Andreas Gerhartl ist Mitarbeiter des Büros der Landesgeschäftsführung des AMS Niederösterreich.

Arbeitsschwerpunkte:
Arbeits- und Sozialrecht, Vergaberecht, Daten­­schutz­recht.