Arbeitsrecht

Erbringung zeitlicher Mehrleistungen: Worauf ist zu achten?

Mag. Andreas Gerhartl

Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Fragen und Probleme im Zusammenhang mit der Erbringung zeitlicher Mehrleistungen1). Dabei wird generell die Anwendbarkeit des AZG unterstellt.

1. Definition

Überstunden liegen gem § 6 Abs 1 AZG vor, wenn entweder die Grenzen der nach dem AZG zulässigen wöchentlichen oder täglichen Normalarbeitszeit überschritten werden, das sind gem § 3 Abs 1 AZG (im Normalfall) acht Stunden täglich bzw 40 Stunden wöchentlich.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 2006/706

15.12.2006
Heft 12/2006
Autor/in
Andreas Gerhartl

Dr. Andreas Gerhartl ist Mitarbeiter des Büros der Landesgeschäftsführung des AMS Niederösterreich.

Arbeitsschwerpunkte:
Arbeits- und Sozialrecht, Vergaberecht, Daten­­schutz­recht.