Der VfGH hat die Tatbestände der Erbschafts- und der Schenkungssteuer wirksam ab 1. 8. 2008 als verfassungswidrig aufgehoben. Das dBVerfG hat das gesamte deutsche Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz mit Wirkung vom 1. 1. 2009 als verfassungswidrig aufgehoben. Deutschland hat das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen betreffend Erbschaftssteuer zum 31. 12. 2007 gekündigt, sich aber zur weiteren Anwendung des DBA bis 31. 7. 2008 bereit erklärt. Trotzdem können sich für die Zeit ab 1. 8. 2008 Doppelbesteuerungen durch Deutschland und Österreich ergeben, die insbesondere aufgrund der in Deutschland beabsichtigten Erbschaftssteuerreform gravierende Auswirkungen haben können. Weiters sind Auswirkungen auf die deutsche Besteuerung von Erbschaften bei beschränkter Steuerpflicht zu erwarten. Diese Entwicklungen werfen verfassungs- und gemeinschaftsrechtliche Fragen auf.
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