Artikelrundschau / Gebühren und Verkehrsteuern, Bewertung, Neugründungsförderungsgesetz

Erbschaftssteuer für Rentenzuflüsse nach dem 31. 7. 2008?

Dr. Eva Drauschbacher / Dr. Christa Lattner / August 2008 - Teil I

(Beiser, RdW 2008/521, S. 558)

Im Licht der verfassungsrechtlichen Vorgaben endet nach Ansicht von Beiser die Erbschaftssteuerpflicht für Renten, die nach § 29 ErbStG jährlich im Voraus vom Jahreswert besteuert werden, mit Ablauf des 31. 7. 2008. Wurde ein Rentenstammrecht mit dem Rentenbarwert nach § 16 BewG versteuert, ist sE zu prüfen, ob die Rentenzahlungen bis 31. 7. 2008 wenigstens die Hälfte des versteuerten Rentenbarwerts erreicht haben. Andernfalls sei die ErbSt an die steuerbaren Rentenzuflüsse bis Ende Juli 2008 durch eine analoge Anwendung der ErbSt-Berichtigung nach § 16 BewG anzupassen.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2008/920

01.10.2008
Heft 19/2008
Autor/in
Christa Lattner

Dr. Christa Lattner ist Leiterin der Gruppe Materielles Steuerrecht und der Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern im Bundesministerium für Finanzen.