Der VfGH hat die Erbschaftssteuerpflicht für "Erwerbe von Todes wegen" und "Schenkungen unter Lebenden" mit "Ablauf des 31. 7. 2008" aufgehoben. Nach dem 31. 7. 2008 zufließende Renten sind somit nicht mehr erbschaftssteuerbar. Das gilt für Renten, die nach § 29 ErbStG jährlich im Voraus vom Jahreswert besteuert werden, und ebenso für Renten, die mit dem Rentenbarwert nach § 16 BewG besteuert worden sind.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.