Steuerrecht

Erbschaftssteuer für Rentenzuflüsse nach dem 31. 7. 2008?

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser

Der VfGH hat die Erbschaftssteuerpflicht für "Erwerbe von Todes wegen" und "Schenkungen unter Lebenden" mit "Ablauf des 31. 7. 2008" aufgehoben. Nach dem 31. 7. 2008 zufließende Renten sind somit nicht mehr erbschaftssteuerbar. Das gilt für Renten, die nach § 29 ErbStG jährlich im Voraus vom Jahreswert besteuert werden, und ebenso für Renten, die mit dem Rentenbarwert nach § 16 BewG besteuert worden sind.

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Artikel-Nr.
RdW 2008/521

15.08.2008
Heft 8/2008
Autor/in

Univ.-Prof. i.R. Dr. Reinhold Beiser lehrte am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Steuern – Ein systematischer Grundriss (21. Auflage, 2023) sowie weitere Bücher und zahlreiche Artikel in Fach­zeit­schriften.