Vorbilder für Österreich?
Der VfGH hat bekanntermaßen mit seinem Erkenntnis vom 7. März 2007 den Grundtatbestand des Erwerbs von Todes wegen in § 1 Abs 1 Z 1 ErbStG aufgehoben. Seit der Veröffentlichung auf der VfGH-Homepage vom 23. 3. 2007 steht fest, dass auch der Tatbestand des § 1 Abs 1 Z 2 ErbStG „Schenkung unter Lebenden“ einer höchstgerichtlichen Überprüfung unterzogen wird. Politisch scheint derzeit eine gänzliche Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer (evtl vorbehaltlich einer Besteuerung der Privatstiftungen) beabsichtigt zu sein, wobei aber gesetzgeberische Ersatz- und Begleitmaßnahmen im Raum stehen.
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