(Wagner/Wannack/Puchinger, FJ 2/2013, S. 57)
Mit Erk 25. 9. 2012 habe der VwGH erstmals zur anwendbaren Methode iZm der Ermittlung des Vergütungsbetrags bei gleichzeitiger Produktion von Strom und Wärme aus Erdgas Stellung genommen und setze damit einer Phase jahrelanger Rechtsunsicherheit für die AbgPfl ein Ende. Der VwGH befürworte die für die AbgPfl vorteilhafte "Brennstoffmehraufwand"- bzw "Stromverlust-("CENELEC"-)Methode" und erteile abweichenden Auffassungen mancher Finanzämter und UFS-Außenstellen eine Absage.
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