Erkenntnisse des VwGH

Erforderliche Bezeichnung der Abgabenbehörde

Bearbeiterin: Birgit Bleyer

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VwGH 14. 6. 2023, Ra 2020/16/0170
➜ Unterinstanz: BFG 24. 9. 2020, RV/5200011/2017
betreffend: Einfuhrabgaben und Verzugszinsen

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Artikel-Nr.
ÖStZB 2023/164

17.07.2023
Heft 14/2023