(Kühbacher, SWK 19/2009, S 590)
Noch Jahre nach dem Auslaufen der Begünstigung beschäftigt § 108e EStG die Abgabenbehörden. Unklarheit herrsche va darüber, ob der Bestimmung eine Behaltefrist zu entnehmen ist, von deren Erfüllung die Erlangung der Prämie abhängig gemacht wird. Kühbacher beschreibt die rechtliche Ausgangssituation sowie die bislang uneinheitliche Spruchpraxis des UFS, befasst sich mit der UFS-Entscheidung vom 25. 2. 2009, RV/0588-S/08, die sich ausführlich mit der gegenständlichen Thematik auseinandersetzt und stellt weiterführende Überlegungen an.
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