Der Rat - Wirtschaft und Finanzen - erzielte am 21. 1. 2003 in Brüssel hinsichtlich einer Richtlinie über die Besteuerung von Zinserträgen in der Gemeinschaft eine politische Einigung dahingehend, dass die Erteilung von Auskünften auf breitestmöglicher Basis das Endziel der EU im Einklang mit den internationalen Entwicklungen darstellt. Abweichend von diesem Endziel wird Österreich, Belgien und Luxemburg zugestanden, dass diese Länder ab 1. 1. 2004 (vorübergehend) eine Quellensteuer (richtiger: Zahlstellensteuer) mit einer Aufteilung der Steuereinnahmen nach dem Schlüssel 75/25 erheben. Der Quellensteuersatz soll ab 1. 1. 2004 15 % betragen und ab 1. 1. 2007 auf 20 % und ab 1. 1. 2010 auf 35 % steigen. Der Umstand, dass in Österreich für Steuerinländer eine Kapitalertragsteuer von 25 % (idR mit Endbesteuerungswirkung) erhoben wird, hat zu Überlegungen geführt, inwieweit Österreich unter dem Gesichtspunkt der gemeinschaftsrechtlichen Diskriminierungsverbote in der Lage ist, diese Besteuerung aufrecht zu erhalten.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.