(Damböck/Hofbauer-Steffel/Spornberger, taxlex 1/2010, S. 28)
In ihrem Beitrag, der zugleich eine Besprechung der UFS-Entscheidung vom 1. 10. 2009, RV/1458-W/05, enthält, setzen sich die
Autoren vor dem Hintergrund der einschlägigen zivilrechtlichen Grundlagen kritisch mit der Gleichsetzung von Bankkonto und Erfüllungsort auseinander und beleuchten auch das Verhältnis der zivilrechtlichen Zweifelsregel des § 905 Abs 2 ABGB zur gebührenrechtlichen Pro-Fisco-Klausel. Die Rechtsansicht, dass bei Auslandsurkunden, die eine Auszahlung der Kreditvaluta auf das inl Bankkonto des Kreditnehmers vorsehen, der Erfüllungsort notwendigerweise im Inland liege, weil der Kreditgeber dadurch zur Erbringung einer Leistung im Inland verpflichtet ist, ist ihres Erachtens unrichtig.
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