Zur weiteren Verdeutlichung der umfassenden Ausführungen von Rzeszut/Predota soll zweckmäßigerweise die Besprechung eines Beispiels zu § 4 Abs 2 Z 2 EStG 1988 angefügt werden:
Eine GmbH hält eine Beteiligung. Im Jahr 0 beträgt zum Bilanzstichtag 31. 12. der Teilwert und Buchwert der Beteiligung 1.000. Für das Jahr 1 nimmt die GmbH eine Minderung des Teilwertes (bzw des beizulegenden Wertes, § 204 Abs 2 UGB) auf 300 an. In den UGB-Bilanzen ab dem Jahr 1 weist sie die Beteiligung mit 300 aus. Für steuerliche Zwecke setzt sie für die Jahre 1-7 die Wertminderung von 100 als Betriebsausgabe an (§ 12 Abs 3 Z 2 KStG) und legt dies den Körperschaftsteuererklärungen zugrunde. Die Veranlagungen für die Jahre 1-6 erfolgen erklärungsgemäß.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.