Ändern Ergebnisabführungen den Stand der Einlagen oder der Innenfinanzierung?
Wird eine Ergebnisabführung innerhalb einer Unternehmensgruppe als Steuerausgleich (Steuerumlage) vereinbart, so stellt sich die Frage: Wie wirken sich die Übernahme von Verlusten oder die Übertragung von Gewinnen aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages zwischen Gruppenträger und Gruppenmitgliedern ertragsteuerrechtlich aus? Wie ist eine Ergebnisabführung außerhalb einer Unternehmensgruppe zu sehen? Der Beitrag sucht eine systematisch und teleologisch konsistente Lösung.1
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