Lassen Gesellschafter einer Personengesellschaft zugewiesene Gewinnanteile am Verrechnungskonto stehen, stelle sich die Frage, ob diese das für die Anwendung des § 23a EStG relevante steuerliche Kapitalkonto und damit den Spielraum für die Ausgleichsfähigkeit zukünftiger Verluste erhöhen. In Literatur und Verwaltungspraxis werde diese Frage unterschiedlich beantwortet. Kühbacher sucht eine sachgerechte Lösung.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.