Verrechnungspreise rücken zunehmend in das Blickfeld von Betriebsprüfungen. Zur Überprüfung der Fremdvergleichskonformität wird vom geprüften Unternehmen oft umfangreiches Belegmaterial auch aus dem Rechenwerk des beteiligten ausländischen Konzernunternehmens angefordert. Dieser Beitrag untersucht den Umfang der Belegbeschaffungspflicht des inländischen Steuerpflichtigen.
Aus der Betriebsprüfungspraxis von in einem internationalen Konzernverbund eingebetteten Unternehmen ist bekannt, dass an den inländischen Steuerpflichtigen regelmäßig Aufforderungen gerichtet werden, Belege und Daten aus dem Rechenwerk ausländischer Konzernunternehmen, mit denen Leistungsbeziehungen unterhalten werden, vorzulegen2)). Als Begründung für die Verpflichtung des Steuerpflichtigen zur Beschaffung der angeforderten Nachweise wird auf dessen erhöhte Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten verwiesen. Kommt der Steuerpflichtige den von der Finanzverwaltung gestellten Anforderungen nicht nach, findet er sich im Regelfall mit dem Vorwurf der Verletzung seiner Mitwirkungspflicht und all den daraus erfließenden Konsequenzen konfrontiert.
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