Internationales Steuerrecht / Abkommensrecht, Außensteuerrecht, EU-Recht

Erhöhte Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten im Konzernverbund: Belegbeschaffung aus dem Ausland

Gebhard Furherr / 1

Verrechnungspreise rücken zunehmend in das Blickfeld von Betriebsprüfungen. Zur Überprüfung der Fremdvergleichskonformität wird vom geprüften Unternehmen oft umfangreiches Belegmaterial auch aus dem Rechenwerk des beteiligten ausländischen Konzernunternehmens angefordert. Dieser Beitrag untersucht den Umfang der Belegbeschaffungspflicht des inländischen Steuerpflichtigen.

Aus der Betriebsprüfungspraxis von in einem internationalen Konzernverbund eingebetteten Unternehmen ist bekannt, dass an den inländischen Steuerpflichtigen regelmäßig Aufforderungen gerichtet werden, Belege und Daten aus dem Rechenwerk ausländischer Konzernunternehmen, mit denen Leistungsbeziehungen unterhalten werden, vorzulegen2)). Als Begründung für die Verpflichtung des Steuerpflichtigen zur Beschaffung der angeforderten Nachweise wird auf dessen erhöhte Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten verwiesen. Kommt der Steuerpflichtige den von der Finanzverwaltung gestellten Anforderungen nicht nach, findet er sich im Regelfall mit dem Vorwurf der Verletzung seiner Mitwirkungspflicht und all den daraus erfließenden Konsequenzen konfrontiert.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ÖStZ 2004/266

01.03.2004
Heft 5/2004
Autor/in
Gebhard Furherr

Mag. Dr. Gebhard Furherr, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Tax Partner bei LeitnerLeitner; gerichtlich beeideter Sachverständiger, Mitglied des Fachsenats für Steuerrecht der KWT sowie Autor (u.a. Kommentierung in Kofler, UmgrStG-Jahreskommentar). Beratungsschwerpunkte sind Unternehmens- und Konzernsteuerrecht, Umgründungen, M&A und Verrechnungspreise.