Eine Analyse von Entscheidungen des UFS und des BFG
Mit dem Erlass der Pendlerverordnung 2013 (PV, BGBl I 2013/276) sowie der Veröffentlichung des Pendlerrechners 2014 wurde die steuerliche Geltendmachung von Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte im Rahmen des Pendlerpauschales einer grundlegenden Reform unterzogen. Die Verwendung des Pendlerrechners als verbindlichen Nachweis über die zurückgelegte Strecke sowie über die Zumutbarkeit von öffentlichen Verkehrsmitteln (ÖV) sollte dazu beitragen, die Rechtssicherheit der Bestimmungen betreffend die Bemessung des Pendlerpauschales zu verbessern und deren Streitanfälligkeit zu reduzieren.1 Zudem sollte durch den Pendlerrechner die Anwendung der komplexen Regelungen betreffend Pendlerpauschale für den Steuerpflichtigen, den Arbeitgeber und das Finanzamt vereinfacht werden.2 Ziel des vorliegenden Beitrags ist es, zu untersuchen, ob die durch die Zurverfügungstellung des Pendlerrechners erhoffte Verbesserung der Rechtssicherheit sowie eine Reduktion der Streitanfälligkeit des Pendlerpauschales erreicht werden konnten. Dazu werden Entscheidungen des Bundesfinanzgerichtes (BFG) bzw dessen Vorgängers, des unabhängigen Finanzsenates (UFS), die im Zeitraum 2003-2018 zum Pendlerpauschale ergangen sind, hinsichtlich ihres Streitgegenstandes und ihres Verfahrensausganges analysiert.3
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