Aufgrund der letzten geldpolitischen Beschlüsse der EZB beträgt der Basiszinssatz ab 27. 7. 2022 -0,12 % (bislang seit März 2016 -0,62 %). Dies hat auch Auswirkung auf einige gesetzlich festgelegte Zinsätze, die folglich ab 27. 7. 2022 steigen:
Vorerst unverändert bleiben der Verzugszinssatz nach § 456 UGB für Geldforderungen zwischen Unternehmern aus unternehmensbezogenen Geschäften (bis 31. 12. 2022 8,58 %) und der Verzugszinssatz nach § 59 ASVG für rückständige SV-Beiträge (bis 30. 9. 2022 1,38 %, danach bis Ende 2022 3,38 %).
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.