Aufgrund der neuerlichen Erhöhung des Basiszinssatzes ab 21. 12. 2022 auf nunmehr 1,88 % steigen mit diesem Tag auch folgende Zinssätze:
Der Verzugszinssatz für vertragliche Geldforderungen zwischen Unternehmern (§ 456 UGB) beträgt im Zeitraum von 1. 1. bis 30. 6. 2023 11,08 % (4 %, falls der Schuldner für die Verzögerung nicht verantwortlich ist). Bei Forderungen aus vor dem 16. 3. 2013 abgeschlossenen Rechtsgeschäften liegt der Verzugszinssatz bei 9,88 % (vgl § 906 Abs 25 UGB).
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