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Erhöhung wichtiger Zinssätze

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Aufgrund der neuerlichen Erhöhung des Basiszinssatzes ab 21. 12. 2022 auf nunmehr 1,88 % steigen mit diesem Tag auch folgende Zinssätze:

Die Verzugszinsen für fällige ASVG- und GSVG-Beiträge, die trotz Fälligkeit nicht bis spätestens zum 15. des Folgemonats entrichtet worden sind, betragen ab 1. 1. 2023 4,63 %.

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Artikel-Nr.
RdW 2023/13

19.01.2023
Heft 1/2023