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Erlass zur Akteneinsicht gemäß § 90 BAO

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Die Einsichtnahme in Akten soll den Parteien ermöglichen, genaue Kenntnis vom Gang des Verfahrens und von den Entscheidungsgrundlagen der Abgabenbehörde in diesem Verfahren zu erlangen. Der aktuelle Erlass behandelt umfassend das Thema Akteneinsicht gem § 90 BAO idF des AbgÄG 2022, BGBl I 2022/108. Es werden die Voraussetzungen für deren Gewährung, die Gründe für ihre Versagung, der Umfang und der Gegenstand der Akteneinsicht sowie Ausnahmen von der Akteneinsicht näher dargestellt. (Erlass des BMF vom 17. 4. 2023, 2023-0.291.356, BMF-AV Nr. 48/2023)

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Artikel-Nr.
RdW 2023/229

12.05.2023
Heft 5/2023