Artikelrundschau Dezember 2021 - Teil 1 / (Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Verwaltungsverfahren; Insolvenzrecht

Erlassung eines vorläufigen Feststellungbescheides ohne Vorliegen einer objektiven Ungewissheit (Ryda, BFGjournal 11-12/2021, S. 399)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Eine vorläufige Erlassung eines Feststellungsbescheides ohne Vorliegen einer objektiven Ungewissheit bewirke, dass die Verjährungsfrist für die abgeleitete Abgabe mit Ablauf des Jahres der Erlassung vorgenannten Feststellungsbescheides in Gang gesetzt werde.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2022/73

16.02.2022
Heft 3/2022