Steuerrecht

Erledigung von Rückzahlungsanträgen und Verrechnung von fälligen Abgaben

Mag. Daniel Pfau

DerVwGH sah sich in den letzten Jahren zweimal mit der Frage konfrontiert, bis zu welchem Zeitpunkt ein Guthaben auf dem Abgabenkonto eines Steuerpflichtigen, der bereits einen Rückzahlungsantrag gem§ 239 BAOgestellt hat, von der Abgabenbehörde mit fälligen Umsatzsteuervorauszahlungen zu verrechnen ist.

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Artikel-Nr.
RdW 2004/293

17.05.2004
Heft 5/2004
Autor/in
Daniel Pfau

Mag. Daniel Pfau ist Richter am Bundesfinanzgericht.