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Erleichterungen und Verschärfungen bei der Liquidationsspaltung einer Holdinggesellschaft durch das Abgabenänderungsgesetz 1996

Mag. Gottfried Sulz

Mit dem Abgabenänderungsgesetz 19961) wurde Artikel VI UmgrStG zur Gänze neu gefasst, wobei Steuerspaltungen gesondert von den Handelsspaltungen in den§ 38a bis § 38f geregelt sind. Der Gesetzgeber hat den bereits bisher in Literatur und Praxis verwendeten Begriff „Steuerspaltungen“ für alle Spaltungsformen des UmgrStG eingeführt, die nicht vom Anwendungsbereich des § 32 UmgrStG (die bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen Spaltungen aufgrund des Bundesgesetzes über die Spaltung von Kapitalgesellschaften und Spaltungen ausländischer Körperschaften im Ausland aufgrund vergleichbarer Vorschriften) erfasst sind.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 1997, 371

01.09.1997
Heft 17/1997
Autor/in
Gottfried Sulz

Mag. Gottfried Maria Sulz ist selbstständiger Steuerberater sowie Partner und Geschäftsführer von TPA Steuerberatung. Die Schwerpunkte seiner Beratungstätigkeit sind Freie Berufe, Rechtsformgestaltung, Körperschaftsteuer, Gemeinnützigkeit und Umgründungen sowie Stiftungen. Er ist Vorsitzender der AG Gewinn­er­mittlung­/­Unternehmereinkünfte sowie der AG Gemeinnützigkeit und Spendenwesen, weiters Vorsitzender-Stellvertreter der AG Umgründungssteuerrecht des Fachsenats für Steuer- und Sozialrecht der KSW; Fachautor und Vortragender.