Vor Kurzem ist eine Arbeit mit dem Titel "Ermessen im Privatrecht" erschienen.1 Angeregt durch diese Untersuchung möchte ich der Problematik, thematisch freilich beschränkter, für das österreichische Recht nachgehen.
Wie Begriffe, namentlich juristische, gebildet werden sollten, hängt davon ab, ob das Ergebnis adäquat ist. In der Wissenschaftssprache kommt es darauf an, ob der Begriff fruchtbar und zweckmäßig ist.2 Das gilt auch dafür, wie "Ermessen" am besten zu umschreiben ist.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.