Schuldzinsen, die mit der Anschaffung einer Beteiligung zusammenhängen, müssen bei einer Körperschaft nach der neuen Rechtsprechung des VfGH zumindest teilweise berücksichtigt werden. Mayr/Walter haben sich in dieser Zeitschrift für einen aliquoten Abzug nach dem Verhältnis von steuerpflichtigem Veräußerungsgewinn und steuerfreien Dividenden ausgesprochen. Dies führt aber zu unsachlichen Ergebnissen.
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