(Aigner/Prechtl, SWK 28/2008, S 761)
Das BMF hat mit einem Informationsschreiben auf das VwGH-Erk 17. 4. 2008, 2008/15/0064, reagiert und für die Inanspruchnahme der Anrechnung nachzuweisende Angaben näher definiert. Die Autoren zeigen einerseits auf, welche Fragen das Schreiben des BMF aufwirft; andererseits stellen sie einen pragmatischen Lösungsansatz vor.
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