Die Hinzurechnungsbesteuerung nach § 10a KStG setze eine Beherrschungsbeteiligung an der ausländischen Passivgesellschaft voraus (mehr als 50 % der Stimmrechte, des Kapitals oder der Gewinne). Hier stelle sich die in der Lit bislang nicht untersuchte Frage, ob für Zwecke der Ermittlung der Beherrschungsquote der inländischen Körperschaft an der ausländischen Passivgesellschaft auch mittelbare Beteiligungen zu berücksichtigen seien, die über nicht verbundene Unternehmen gehalten würden. Die Untersuchung komme zu dem klaren Ergebnis, dass mittelbare Beteiligungen über nicht verbundene Unternehmen an der Passivgesellschaft für Zwecke der Ermittlung der Beherrschungsquote der beherrschenden Körperschaft nicht zu berücksichtigen seien, auch nicht im Wege der multiplikativen Durchrechnung.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.