Im Folgenden werden von den Änderungen durch das Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetz (AbgRmRefG) die Grundsätze des zweitinstanzlichen Ermittlungsverfahrens sowie der Erörterungstermin (§ 279 Abs 3 BAO) behandelt.
Bundesministerium für Finanzen
1. Ermittlungsverfahren GrundsätzeDie Abgabenbehörden zweiter Instanz (insbesondere der unabhängige Finanzsenat -- UFS; bei Konsulargebühren das BM für auswärtige Angelegenheiten) haben im Ermittlungsverfahren dieselben Befugnisse (zB Nachschau, Durchführung eines Augenscheins, Einvernahme von Zeugen und Sachverständigen) und Obliegenheiten (zB Pflicht zur Wahrung des Parteiengehörs) wie die Abgabenbehörde erster Instanz.
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