Wirtschaftsrecht

Erneut "umbrella claims": Kartellanten haften sowohl nach ABGB als auch nach Unionsrecht

RA MMag. Dr. Clemens Kriechbaumer

In letzter Zeit wird - ausgelöst durch die E des BGH vom 28. 6. 20111 - vermehrt darüber diskutiert, ob Kartellanten auch den Kunden von nicht am Kartell beteiligten Mitbewerbern zu haften haben, wenn diese Anbieter die Auswirkungen des Kartells auf den Marktpreis dazu genützt haben, um ihre Preise "im Windschatten" des Kartells ebenfalls zu erhöhen.2

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Artikel-Nr.
RdW 2013/66

19.02.2013
Heft 2/2013
Autor/in
Clemens Kriechbaumer

MMag. Dr. Clemens Kriechbaumer ist Rechtsanwalt und Partner bei der PEHB Rechtsanwälte GmbH in 5020 Salzburg.