Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit zwei die Organschaft betreffenden Entscheidungen zum einen seine Rechtsprechung zur finanziellen Eingliederung geändert und zum anderen ein neues Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet. Beide Entscheidungen sind nach Vorabentscheidung durch den EuGH (siehe dazu Geringer, Die Zukunft der umsatzsteuerlichen Organschaft im Licht der EuGH-Entscheidungen in den Rs Norddeutsche Gesellschaft für Diakonie und Finanzamt T gegen S, ÖStZ 2023/8) ergangen.
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