(Korn, ÖStZ 2009/531, S. 262)
Nach umsatzsteuerlichem Verständnis hat ein Unternehmer eine unternehmerische und eine nichtunternehmerische Sphäre. Im Urteil vom 12. 2. 2009 hat der EuGH in der Rs VNLTO scheinbar eine dritte Sphäre entdeckt: Den nichtunternehmerischen, aber nicht unternehmensfremden Bereich. Der Artikel beurteilt die Folgen für das österr Recht.
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