Schäden im Betriebsvermögen können Ersatzleistungen eines Schädigers, Versicherers, Katastrophenfonds etc auslösen. Wie sind solche Ersatzleistungen in der Rechnungslegung und in den Ertragsteuern zu erfassen? Der Beitrag sucht systematisch und teleologisch konsistente Lösungen im Sinn des Sachlichkeitsgebotes nach Art 7 B-VG.
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