Wirtschaftsrecht

Ersatzweise Feststellung von Jahresabschlüssen durch das Firmenbuchgericht?

Univ.-Ass. MMag. Dr. Daniela Huemer, LL.M.

Insbesondere bei Vorliegen von Meinungsverschiedenheiten zwischen den Gesellschaftern einer GmbH kommt es häufig vor, dass kein Feststellungsbeschluss über den Jahresabschluss zustande kommt. Hier stellt sich die Frage, welche Rechtsbehelfe in einem derartigen Fall zur Verfügung stehen. Ein österreichisches Firmenbuchgericht hat jüngst die Auffassung vertreten, dass eine Kompetenz zur ersatzweisen Feststellung des Jahresabschlusses bestehe, und eine entsprechende Feststellung vorgenommen. Das zuständige OLG hat demgegenüber eine derartige Kompetenz abgelehnt. Im vorliegenden Beitrag wird dieser Streitfrage nachgegangen.

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Artikel-Nr.
RdW 2005/812

15.12.2005
Heft 12/2005
Autor/in
Daniela Huemer

MMag. Dr. Daniela Huemer, LL.M. (Harvard), ist Rechtsanwältin und Partnerin bei Haslinger/Nagele Rechtsanwälte GmbH in Linz mit den Schwerpunkten Gesellschafts-, Immobilien- und Stiftungsrecht.
Überdies Stiftungsvorstands- und Aufsichtsratsmitglied in verschiedenen namhaften österreichischen Unternehmen und Privatstiftungen.

Publikationen der Autorin ua:
Gesellschaftsrecht (5. Auflage, 2019, gemeinsam mit Bernhard Rieder); Casebook Allgemeines Unternehmens- und Gesellschaftsrecht, 5. Auflage (2014, gemeinsam mit Martin Karollus und Martina Harrer); sowie zahlreiche Beiträge in Fachzeitschriften.