Zur der seit 1. 1. 2022 geltenden Lohnsteuerbefreiung für Mitarbeitergewinnbeteiligungen seien nunmehr die ersten beiden BFG-Entscheidungen (BFG 29. 7. 2024, RV/1100060/2024; 4. 9. 2024, RV/3100062/2024) ergangen. Diese würden grundlegende Unterschiede hinsichtlich der Beurteilung aufweisen, was eine Gewinnbeteiligung sei.
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