Durch BEPS könnten Unternehmen eine (zu) niedrige effektive Besteuerung erzielen und so das Steueraufkommen ihrer Ansässigkeits- bzw Belegenheitsstaaten gefährden. Um dem zu begegnen, werden durch das Country-by-Country-Reporting (CbC-Reporting; BEPS-Aktionspunkt 13) große internationale Konzerne mit inlän-
dischen Einheiten zur Abgabe von CbC-Reports verpflichtet. Die US-amerikanische Bundessteuerbehörde IRS habe kürzlich derartige Daten für US-amerikanische Konzerne veröffentlicht.
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