Mit der Einführung eines verbindlichen Auskunftsbescheides sollte mehr Rechtssicherheit und mehr Planungssicherheit erfolgen. Nunmehr liege die erste meritorische Entscheidung über eine Beschwerde gegen einen Auskunftsbescheid vor. Strittig waren die Auswirkungen des Unionsrechts iVm dem EWR-Abkommen auf die Bestimmungen des UmgrStG. Die Behörde folgte nicht der im Antrag vorgeschlagenen rechtlichen Beurteilung. Über die dagegen erhobene Beschwerde hatte das BFG zu entscheiden.
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