Wirtschaftsuniversität Wien
Die schwierige Rechtsfrage, ob und unter welchen Umständen die Auslagerung von Unternehmens(teil)funktionen („Outsourcing“) einen Betriebs(teil)übergang (BÜ) darstellt, wird seit einem inzwischen berühmten EuGH-Urteil1) europaweit sehr heftig diskutiert2). Angesichts der enormen praktischen Bedeutung des Problems war es keine Überraschung, dass bald auch der OGH mit einem „Outsourcing“-Fall konfrontiert wurde; hier ging es um die Auslagerung bestimmter Vertriebstätigkeiten aus einem Zeitschriftenverlag an eine Fremdfirma. Doch anstatt Klarheit zu schaffen, hat das in weiten Teilen schwer nachvollziehbare Urteil die Rechtsunsicherheit im Bereich des Betriebsübergangsrechts erheblich vergrößert. Im folgenden sollen die wesentlichen Aussagen des Gerichts einer kritischen Betrachtung unterzogen werden.
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