Anders als Personengesellschaften können Kapitalgesellschaften eigene Anteile erwerben. Dies ergibt sich aufgrund der Verkehrsfähigkeit von Aktien und GmbH-Anteilen. Erwirbt eine Kapitalgesellschaft eigene Anteile, stellt sich die Frage, ob diese eigenen Anteile als gesondert zu bewertende Wirtschaftsgüter gelten oder ob sie einen Korrekturposten zum Eigenkapital darstellen1).
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