Die Übertragung von Kapitalvermögen auf die Erben eines verstorbenen Steuerpflichtigen sei bereits im rein nationalen Sachverhalt mit einigen steuerlichen Auswirkungen verbunden. Habe der Erblasser sein Kapitalvermögen jedoch zu Lebzeiten auf einen ausländischen Trust übertragen, so könne sein Ableben erhebliche steuerliche Implikationen mit sich bringen, die vom Erblasser potenziell nicht mitbedacht worden seien. Der Beitrag beschäftigt sich mit den verschiedenen ertragsteuerlichen Auswirkungen, die sich für inländische Erben als Beneficiaries eines ausländischen Trusts im Verlassenschaftsverfahren ergeben können.
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