Am 6. 7. 2023 sei das Wagniskapitalfondsgesetz (WKFG) im Nationalrat beschlossen worden. Der Wagniskapitalfonds sei ein geschlossener Alternativer Investmentfonds (AIF), der aufgrund des Fehlens der Rückgabemöglichkeit der Anteile, der mangelnden Liquidität und des erhöhten Veranlagungsrisikos nur professionellen Anlegern und qualifizierten Privatanlegern zugänglich sein solle.
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