Der "Brexit" habe in vielfacher Hinsicht ertragsteuerliche Konsequenzen, bspw hinsichtlich (ehemaliger) UK-Limiteds mit Verwaltungssitz in Ö, hinsichtlich der Entstrickungsbesteuerung und Umgründungen oder hinsichtlich der Behandlung von Beteiligungserträgen. Diese Aspekte werden im Beitrag näher dargestellt.
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