Der vorliegende Beitrag untersucht die Zulässigkeit des Erwerbs von eigenen Genussrechten durch Genussrechtsschuldner (Emittenten). Der Erwerb von eigenen Genussrechten mit Eigenkapitalcharakter wirft diffizile Rechtsfragen aus dem Bereich der Kapitalerhaltung auf, deren Lösung Gegenstand dieses Beitrags sein soll.
Genussrechte haben als flexible Möglichkeit zur Mezzanine-Finanzierung große praktische Bedeutung erlangt. Genussrechtskapital kann entweder Eigen- oder Fremdkapitalcharakter - mit zahlreichen "Schattierungen" innerhalb dieser Kategorien - zukommen.
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