Der VwGH hatte im Erkenntnis vom 11. 11. 2008, 2006/13/0088, zu entscheiden, ob die Differenz zwischen dem für den Erwerb einer "notleidenden" Forderung aufgewandten Kaufpreis und einem höheren Einlösungsbetrag unter die Einkünfte aus Kapitalvermögen fällt. Dieser Frage wird im Beitrag nachgegangen.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.
Dr. Florian Brugger ist Steuerberater und Partner bei KPMG in Wien, Lehrbeauftragter am Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht der WU Wien sowie Mitglied im Fachsenat für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.